Aktuelles
Neues Jahr – neue Perspektiven
Das Welcome Center Region Hildesheim möchte mit Ihnen gemeinsam (neue) Perspektiven schaffen. Unter diesem ...
Wege in die Pflege: Teilnehmer gesucht
Für die Qualifizierungsmaßnahme "Wege in die Pflege", ein Projekt der VHS Hildesheim, werden aktuell ...
Anouk Emma Cartledge heute bei der Karriereleiter
Heute am 24. September 2020 findet um 19 Uhr eine Live-Stream Podiumsdiskussion zum Thema ...

Herzlich Willkommen
Interessieren Sie sich für einen Arbeitsplatz im Raum Hildesheim oder haben bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben und möchten unsere Region zu Ihrer neuen Heimat machen? Der Anfang in einer neuen Region bringt viele allgemeine, aber auch sehr individuelle Fragen mit sich:
- Wo finde ich eine Wohnung oder ein Haus?
- Welche Schulen gibt es für meine Kinder?
- Kann ich in der neuen Heimat weiterhin American Football spielen?
- Kann ich mir dort gute Handballspiele am Wochenende anschauen?
- Wie steht es um das kulinarische Angebot…?
Unsere kleine Großstadt mit Ihren zugehörigen Gemeinden ist ein Ort, an dem es sich gut leben lässt. Die Wege sind kurz, die Menschen freundlich und aufgeschlossen und der Lebensstandard ist hoch.
Wenn Sie sich bei uns privat und/oder beruflich verwirklichen wollen, stehen wir Ihnen kostenfrei mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie das Welcome Center Region Hildesheim gerne als erste Anlaufstelle für Ihre unterschiedlichsten Themen und Fragen.
Wir unterstützen persönlich und mit Informationsmaterialen und lotsen Sie, wo nötig, gezielt an die entsprechenden regionalen Experten – damit Sie sich gut in der Stadt und dem Landkreis Hildesheim zurechtfinden.

Unsere Beratungsbereiche auf einen Blick
Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Fachkräfte und Angehörige
Vor der Einreise aus dem Ausland
Als Bürger*in eines EU-Staates, eines anderen Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz genießen Sie Freizügigkeit. Das bedeutet, Sie können jederzeit nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten. Sie haben automatisch den Aufenthaltstitel und damit verbunden automatisch die Erwerbserlaubnis.
Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten benötigen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, weitere Voraussetzungen müssen Sie nicht erfüllen. Ein Visum ist nicht nötig.
Für mehr als drei Monate können Sie sich in Deutschland aufhalten, wenn Sie:
- Selbständig sind
- angestellt arbeiten
- sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden
- oder auf Arbeitsuche sind.
Sofern Sie nicht erwerbstätig sind und weder ein Studium noch eine Ausbildung absolvieren, müssen Sie über genügend finanzielle Mittel für Ihren Lebensunterhalt verfügen und krankenversichert sein. Bürgern/Bürgerinnen der EU, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig in Deutschland aufhalten wird auf Antrag unverzüglich ein Daueraufenthaltsrecht bescheinigt.
Seit dem 01.11.2019 ist es möglich, mit dem neu eingeführten elektronischen Personalausweis digitale Behördengänge zu tätigen. Dies gilt für EU-Bürger*innen ebenso wie für Deutsche.
Mit Visum
Für die Einreise nach Deutschland benötigt man grundsätzlich ein Visum. Das Visum erhalten Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland (Botschaft oder Konsulat). Mit dem Visum können Sie nach Deutschland einreisen. Wenn Sie länger als im Visum ursprünglich angegeben in Deutschland bleiben möchten, müssen Sie rechtzeitig nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde am Wohnort beantragen.
Mit der Blauen Karte EU
Die Voraussetzung für die Erteilung einer Blauen Karte EU ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Falls der Abschluss im Ausland erworben wurde, dann muss er in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Darüber hinaus muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland vorliegen bzw. ein unterschriebener Arbeitsvertrag und damit mindestens ein bestimmtes Bruttojahresgehalt, das vom Arbeitgeber gezahlt wird. Grundsätzlich muss auch in diesem Fall ein Antrag auf Erteilung eines Visums zur Erwerbstätigkeit bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragt werden, um nach Deutschland einreisen zu können. Anschließend muss bei der zuständigen Ausländerbehörde der Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte EU gestellt werden.
Falls Sie bereits seit mindestens 18 Monaten eine Blaue Karte EU eines anderen EU-Landes besitzen, können sie in Deutschland einen Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte EU für Deutschland beantragen. Diese muss jedoch innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde für Ihren Wohnort erfolgen.

Besonderheiten des deutschen Arbeitsmarktes
Anerkennung der ausländischen Berufs- und Studienabschlüsse
Grundsätzlich können Sie sich die von Ihnen im Ausland erworbenen Berufs- und Studienabschlüsse anerkennen lassen bzw. einer Gleichwertigkeitsprüfung unterziehen. Gerne begleiten wir Sie beim Anerkennungsprozess. Hierfür gibt es diverse Beratungsstellen, z.B. die IHK Industrie- und Handelskammer Hannover – Geschäftsstelle Hildesheim in Zusammenarbeit mit dem IQ Netzwerk (Integration durch Qualifizierung). Die anabin-Datenbank stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise zur Verfügung und ermöglicht damit die Einstufung einer ausländischen Qualifikation in das deutsche Bildungssystem.
Bei der Anerkennung wird zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterschieden.

Bewerbungungsprozedere in Deutschland
In Deutschland gehören für gewöhnlich folgende Unterlagen zu einer Bewerbung:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Arbeitszeugnisse oder „Letter of recommendation“
- Hierzu gehören auch Praktikumsbescheinigungen
- Berufs- bzw. Studienabschlüsse (Diplome)
- Zertifikate über weitere Qualifikationen
In dem Anschreiben können Sie einen ersten Eindruck darüber vermitteln, warum Sie in dem Beruf (für den Sie sich bewerben) arbeiten wollen. Falls Sie schon in diesem Beruf gearbeitet haben, sollten Sie ein Beispiel aus der Vergangenheit erwähnen und wobei Sie erfolgreich waren. Ebenso sollten Sie herausstellen, warum Sie genau bei diesem Unternehmen tätig sein wollen. Darüber hinaus wäre es ratsam, dass Sie Ihre individuellen Stärken hervorheben. Versuchen Sie, Bezug auf die ausgeschriebene Stelle nehmen.
Der Lebenslauf sollte ein Deckblatt mit folgenden Informationen enthalten:
- Portraitfoto
- Geburtsort
- Geburtsdatum
- Familienstand
- Bezeichnung der Stelle, für die man sich bewirbt („Bewerbung als …“)
Auf der nächsten Seite sollte in der Kopfzeile Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Kontaktdaten aufgeführt werden. Hier verfahren Sie am besten in der folgenden Reihenfolge:
- Berufserfahrung antichronologisch (mit dem letzten Arbeitgeber zuerst) mit Angabe des Arbeitgebers, Ort sowie ihrer Position und Kurzbeschreibung Ihrer Aufgaben.
- Studium/Ausbildung mit den Zeiten von wann bis wann Sie einen Beruf erlernt oder ein Studium absolviert haben. Bei der höchsten Ausbildung geben Sie möglichst auch die Abschlussnote an.
- Ggf. Praktika
- Fort- und Weiterbildungen
- EDV-Kenntnisse
- Sprachkenntnisse
- Auslandsaufenthalte
- Ggf. Hobbys und ehrenamtliche Tätigkeiten
- Ort, Datum und handschriftliche Unterschrift
Die Zeugnisse, insbesondere die Arbeitszeugnisse, haben in Deutschland eine hohe Wichtigkeit. Daher sollten Sie alle vorhandenen Zeugnisse in der gleichen
antichronologischen Abfolge wie im Lebenslauf angegeben hinzufügen. Ihre im Ausland erworbenen Zeugnisse sollten Sie als beglaubigte Kopie und ins Deutsche übersetzt mitsenden.
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Hierfür empfehlen wir Ihnen, sich genau mit dem Unternehmen auseinander zu setzen. Informieren Sie sich auf der jeweiligen Webseite. Schauen Sie, ob Bilder der Mitarbeiter*innen zu sehen sind und welcher Kleidungsstil im Betrieb gepflegt wird. Beim Vorstellungsgespräch sollten Sie nicht „overstyled“ aber auch nicht „underdressed“ sein.
Nehmen Sie einen Satz der kompletten Bewerbungsunterlagen (sowie Sie sie eingesandt haben) zum Gespräch mit. Seien Sie auch bei kritischen Fragen ehrlich. Sie sollten sich auf jeden Fall identifizieren können, daher nehmen Sie Ihren Ausweis oder Pass mit.
Finanzen: Steuerklassen, Steuererklärung & Bankkonto
Steuerklassen
In Deutschland muss jeder nicht selbständig tätige Arbeitnehmer Einkommensteuer zahlen.
Die Einkommensteuer wird in der Regel vom Bruttolohn bzw. -gehalt, in Form der Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber abgezogen und an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Zusammen mit der Lohnsteuer wird der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgeführt.
Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse. Diese hängt von Ihrem Familienstand ab:
Lohnsteuerklasse I
- Ledige
- Verheiratete/Verpartnerte, deren Ehegatte/*in/Lebenspartner*in beschränkt steuerpflichtig ist
- Verheiratete/Verpartnerte, die dauernd getrennt leben, auch Verwitwete (ab dem übernächsten Jahr nach dem Tod des Ehepartners/Lebenspartners)
Falls Kinder vorhanden sind, wird ggf. der Kinderfreibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen.
Lohnsteuerklasse II
- Für alle Alleinerziehenden, die die Voraussetzungen der Steuerklasse I haben, jedoch Anspruch auf den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende haben.
- Für Verwitwete mit mindestens einem Kind ab Beginn des Monats, der auf den Sterbemonat der Ehegattin/Partner*in folgt. Allerdings greift hier das sogenannte Witwensplitting. Das Witwensplitting bewirkt, dass auch im Jahr nachdem der Ehegatte/*in verstorben ist der niedrigere Steuertarif der Zusammenveranlagung zur Anwendung kommt.
Lohnsteuerklasse III
- Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende, vom Ehegatten/*in/Lebenspartner*in nicht dauernd getrennt lebend und die nicht die Steuerklasse IV gewählt haben. Ist der/die Ehegatte/*in/Lebenspartner*in ebenfalls berufstätig erhält dieser die Steuerklasse V.
- Verwitwete in dem Jahr, in dem der/die Ehegatte/*in/Lebenspartner*in verstorben ist und im folgenden Jahr. Der/die Verstorbene muss zum Zeitpunkt seines Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen sein. Der/die Ehegatte/*in /Lebenspartner*in dürfen bis zum Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt gelebt haben.
Lohnsteuerklasse IV
- Verheiratete/verpartnerte Arbeitnehmer*innen, wenn beide Partner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben.
- Ehegatte/*in/Lebenspartner*in, die beide berufstätig sind können die Steuerklasse einmal im Jahr ändern lassen
- Beide Ehegatten/*in/Lebenspartner*in sollten hierbei ungefähr gleich viel verdienen.
Lohnsteuerklasse IV-Faktor
- Seit 2010 können Arbeitnehmer-Ehepaare durch den neu eingeführten § 39f die Steuerklasse IV mit Faktor wählen, bei der die Steuerschuld während des Jahres gerecht unter beiden Ehepartnern aufgeteilt wird. Beide Ehepartner profitieren von ihrem Grundfreibetrag und gegebenenfalls einem Kinderfreibetrag. Die steuermindernde Wirkung des Ehegattensplittings wird ebenfalls berücksichtigt. Der Faktor wird für jedes Ehepaar individuell vom Finanzamt ermittelt. Die Steuerklasse IV-Faktor/IV-Faktor eignet sich für alle Ehepaare, bei denen beide Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben. Die festgesetzte Lohnsteuer kommt der endgültigen Einkommensteuer sehr nahe, so dass nur geringfügige Nachzahlungen oder Erstattungen zu erwarten sind.
Lohnsteuerklasse V
- Bei Ehegatten/*in/Lebenspartner*in deren Ehegatten/*in/Lebenspartner*in die Steuerklasse III haben.
- Wenn sich die Einkommenshöhe zwischen den Ehegatten/*in/Lebenspartner*in stark unterscheidet.
Lohnsteuerklasse VI
- Wenn ein Arbeitnehmer*in ein zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis hat.
- Diese Lohnsteuerklasse verursacht die höchste Steuerbelastung, weil außer dem Altersentlastungsbetrag keine Freibeträge berücksichtigt werden. Da die Einkünfte des ersten Beschäftigungsverhältnisses nicht bekannt sind, wird hier wesentlich mehr einbehalten als in den anderen Steuerklassen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Finanzamt Hildesheim.
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